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Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht
Die Leistungen von Presseverlagen in Deutschland werden künftig durch das Leistungsschutzrecht geschützt. Dazu beschloss der Bundestag mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition, dass Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler künftig Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn s
Bundestag beschließt Urheberrecht für Nachrichten
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Bundestag beschließt Urheberrecht für Nachrichten
Dieses Thema hat 5 Antworten
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