Der Bundesgerichtshof hat heute seine Entscheidung verkündet, dass das Anbieten von Werbeblockern wie AdBlockPlus grundsätzlich zulässig ist. Benutzer haben das Recht zu entscheiden, ob sie Werbung sehen wollen oder nicht. Allerdings hat das Gericht auch für möglich befunden, dass Seiten ihre Leser aussperren dürfen, wenn diese die Werbeanzeigen blockieren.
Geklagt hatte der Springer-Verlag gegen…… bitte einloggen, um den Rest dieses Beitrages zu lesen
BGH Grundsatzurteil: Werbeblocker im Internet sind zulässig
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